Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist eine Kürzung der Förderung von Mehrgenerationenhäusern um 2.000€ pro Haus für das Jahr 2024 geplant. Das Ministerium schreibt: „Diese Kürzung ist schmerzhaft, das grundsätzliche Festhalten an der Förderung macht aber deutlich, dass das Bundesfamilienministerium zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser steht und diese unterstützt.“
Als Landesverband sächsischer Mehrgenerationenhäuser widersprechen wir dieser Sichtweise. Es handelt sich keineswegs um eine minimale Kürzung im Zuge der vom Finanzministerium verordneten Haushaltskonsolidierung, sondern um eine weitere Stufe der Nichtanerkennung von Realitäten in der Arbeit für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Seit 2006 werden die MGH in gleichbleibender Höhe vom BMFSFJ gefördert. In der zweiten Förderperiode wurden die Mittel bereits einmal um 10.000€ pro Haus gekürzt, in den Jahren 2021 und 2022 gab es Sondertöpfe zur Bewältigung der pandemiebedingten Herausforderungen. Grundsätzlich jedoch hat sich der Sockelfinanzierungsbetrag seit über 15 Jahren nicht geändert, während die jeweiligen Bundesregierungen wichtige Projekte wie die Mindestlohnanhebung, die Aufnahme von Menschen mit Fluchtgeschichte oder den Kampf gegen Vereinsamung, sei es alters-, pandemie- oder einschränkungsbedingt, auf den Weg gebracht und die MGH gern als flächendeckende Struktur zur praktsichen Umsetzung genutzt hat. Inflation und Energiekostensteigerungen seien hier nur am Rande erwähnt.
Die nun angekündigte Kürzung ist nicht hinnehmbar und mit Sicherheit kein Zeichen der Wertschätzung, wie vom Ministerium behauptet. Im Gegenteil fühlen sich insbesondere kleinere Träger von MGH (die Mehrzahl der sächsischen Häuser) bereits seit Längerem im Stich gelassen und fordern gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk der MGH eine massive Anhebung der Sockelfinanzierung.
Inhaltlich wurden die MGH, als flexible und am lokalen Bedarf orientierte Begegnungszentren geplant, gern und kumulativ für alle gesellschaftlichen Aufgaben genutzt – Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, Kinderbetreuung, Menschen mit Fluchterfahrung, Coronafolgen und gezielte Programme für vulnerable Gruppen wie Menschen mit Alphabetisierungsschwierigkeiten.
Wenn das BMFSFJ im nachvollziehbaren Kürzungszwang darauf setzt, diese bundesweite, tragfähige und verlässliche Struktur zu schwächen, ist das eine Bankrotterklärung in Bezug auf Bemühungen, gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die zahllosen Krisen an der Basis aufzufangen. 5% Kürzung einer ohnehin wenig üppigen Kofinanzierung bedeutet 100% Desinteresse am Sozialen Miteinander.
Wir fordern die Mitglieder des deutschen Bundestages und die verantwortlichen Minister*innen eindringlich auf, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und statt dessen zumindest in bisheriger Höhe in eine verlässliche und nachgewiesenermaßen erfolgreiche Struktur zu investieren.